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1170 Vienna, Austria
499 € / month
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26 - 48 m²
349 - 649 €
adaptierte 1,5-zimmer-erdgeschoss-altbauwohnung in zentraler lage des 17. bezirks zur unbefristeten vermietung gelangt eine adaptierte 1,5-zimmer-altbauwohnung in zentraler lage des 17. bezirks - nähe elterleinplatz. diese ca. 37,32m² große altbauwohnung besticht vor allem durch die gute grundrissqualität sowie die gute wohn-, und infrastrukturlage. die wohnung selbst liegt im eg (kein lift) eines gepflegten jahrhundertwendehauses. beste öffentliche verkehrsanbindung (9, 43, u6-nähe) und infrastruktur sind ebenfalls gegeben. geschäfte des täglichen bedarfs sind fußläufig erreichba r. 360 grad tour: raumaufteilung und ausstattung: - kein vorzimmer - möblierte küche (spüle, geschirrspüler, e-herd und backrohr, dunstabzug, kühlschrank mit gefrierfach, waschmaschinenanschluss) - badezimmer mit wc (handwaschbecken, dusche, spiegel) - kleiner raum (ca. 2m x 2m) - gute gesamtausstattung - kunststofffenster - e-heizung - fahrradabstellmöglichkeit im hof - energieausweis (hwb 138,3 kwh/m²a, hwb-klasse d, lt. ea vom ) - ein energieausweis für diese immobilie wurde beim eigentümer schriftlich angefordert und über die neue rechtslage (eavg 2012) wurde schriftlich aufgeklärt - der energieausweis wurde beauftragt und wird nachgereicht hinweis: das erstauftraggeberprinzip , auch als "bestellerprinzip" bekannt, tritt mit 01.juli 2023 für die vermittlung von wohnungsmietverträgen in kraft . ab 01.juli 2023 unterliegen wohnungen, reihenhäuser, einfamilienhäuser, die zu reinen wohnzwecken vermietet werden, dieser rechtslage und somit ist der mietwerber / mieter dem grunde nach vom maklerhonorar befreit - es gilt der §17a des maklergesetz-änderungsgesetz (maklerg-äg). im falle der anmietung einer wohnung als dienstwohnung gelangt die neue rechtslage nicht zur anwendung - in diesem fall erlauben wir uns höflichst ein maklerhonorar gemäß immobilienmaklerverordnung (imv) §20 unter berücksichtigung des § 24 imv in der höhe von 2 bruttomonatsmieten zuzüglich ust. in rechnung zu stellen . dies gesetzesquellen sowie viele weitere, nützliche informationen und rechtsquellen finden sie unter der homepage unter dem punkt downloads (chiffer-t/downloads). wird der immobilienmakler jedoch zuerst vom immobiliensuchenden beauftragt und kommen die einschlägigen bestimmungen und ausnahmen des §17a maklerg-äg nicht zum tragen, kann mit dem mietwerber / mieter ein maklerhonorar gemäß der immobilienmaklerverordnung (imv) vereinbart werden. wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir im falle der anwendbarkeit des erstauftraggeberprinzips ausschließlich für den beauftragenden vermieter tätig werden, somit kein honorar seitens des mieters zu bezahlen ist und daher auch kein maklervertrag, mit allen daraus erwachsenden verpflichtungen, mit dem interessenten zustande kommt! wir bedanken uns sehr herzlich für ihre anfrage und ersuchen sie um ihr wertes verständnis, dass von unserem unternehmen nur vollständig ausgefüllte anfragen (name, anschrift, telefonnummer) bearbeitet werden können! sehr gerne übermitteln wir ihnen auf wunsch ihr persönliches, detailliertes exposè zu diesem objekt oder arrangieren ihren persönlichen besichtigungstermin! wir bedanken uns für ihr interesse, stehen ihnen jederzeit für fragen sehr gerne zur verfügung! der immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der immobilienwirtschaft üblichen geschäftsgebrauch des doppelmaklers – einseitig nur für den vermieter tätig ist.
adaptierte 1,5-zimmer-erdgeschoss-altbauwohnung in zentraler lage des 17. bezirks zur unbefristeten vermietung gelangt eine adaptierte 1,5-zimmer-altbauwohnung in zentraler lage des 17. bezirks - nähe elterleinplatz. diese ca. 37,32m² große altbauwohnung besticht vor allem durch die gute grundrissqualität sowie die gute wohn-, und infrastrukturlage. die wohnung selbst liegt im eg (kein lift) eines gepflegten jahrhundertwendehauses. beste öffentliche verkehrsanbindung (9, 43, u6-nähe) und infrastruktur sind ebenfalls gegeben. geschäfte des täglichen bedarfs sind fußläufig erreichba r. 360 grad tour: raumaufteilung und ausstattung: - kein vorzimmer - möblierte küche (spüle, geschirrspüler, e-herd und backrohr, dunstabzug, kühlschrank mit gefrierfach, waschmaschinenanschluss) - badezimmer mit wc (handwaschbecken, dusche, spiegel) - kleiner raum (ca. 2m x 2m) - gute gesamtausstattung - kunststofffenster - e-heizung - fahrradabstellmöglichkeit im hof - energieausweis (hwb 138,3 kwh/m²a, hwb-klasse d, lt. ea vom ) - ein energieausweis für diese immobilie wurde beim eigentümer schriftlich angefordert und über die neue rechtslage (eavg 2012) wurde schriftlich aufgeklärt - der energieausweis wurde beauftragt und wird nachgereicht hinweis: das erstauftraggeberprinzip , auch als "bestellerprinzip" bekannt, tritt mit 01.juli 2023 für die vermittlung von wohnungsmietverträgen in kraft . ab 01.juli 2023 unterliegen wohnungen, reihenhäuser, einfamilienhäuser, die zu reinen wohnzwecken vermietet werden, dieser rechtslage und somit ist der mietwerber / mieter dem grunde nach vom maklerhonorar befreit - es gilt der §17a des maklergesetz-änderungsgesetz (maklerg-äg). im falle der anmietung einer wohnung als dienstwohnung gelangt die neue rechtslage nicht zur anwendung - in diesem fall erlauben wir uns höflichst ein maklerhonorar gemäß immobilienmaklerverordnung (imv) §20 unter berücksichtigung des § 24 imv in der höhe von 2 bruttomonatsmieten zuzüglich ust.
in rechnung zu stellen . dies gesetzesquellen sowie viele weitere, nützliche informationen und rechtsquellen finden sie unter der homepage unter dem punkt downloads (chiffer-t/downloads). wird der immobilienmakler jedoch zuerst vom immobiliensuchenden beauftragt und kommen die einschlägigen bestimmungen und ausnahmen des §17a maklerg-äg nicht zum tragen, kann mit dem mietwerber / mieter ein maklerhonorar gemäß der immobilienmaklerverordnung (imv) vereinbart werden. wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir im falle der anwendbarkeit des erstauftraggeberprinzips ausschließlich für den beauftragenden vermieter tätig werden, somit kein honorar seitens des mieters zu bezahlen ist und daher auch kein maklervertrag, mit allen daraus erwachsenden verpflichtungen, mit dem interessenten zustande kommt! wir bedanken uns sehr herzlich für ihre anfrage und ersuchen sie um ihr wertes verständnis, dass von unserem unternehmen nur vollständig ausgefüllte anfragen (name, anschrift, telefonnummer) bearbeitet werden können! sehr gerne übermitteln wir ihnen auf wunsch ihr persönliches, detailliertes exposè zu diesem objekt oder arrangieren ihren persönlichen besichtigungstermin! wir bedanken uns für ihr interesse, stehen ihnen jederzeit für fragen sehr gerne zur verfügung! der immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der immobilienwirtschaft üblichen geschäftsgebrauch des doppelmaklers – einseitig nur für den vermieter tätig ist.
Property type
apartment
Size
37 m²
Price
499 €
Rental period
Unlimited
Available from
ASAP
Price per m²
13 €
Elevator
Yes
Rural
Yes
Furnished
Yes
No fixed term
Yes
Old built
Yes
Rooms
2
Bedrooms
Not specified
Bathrooms
Not specified
Year built
Not specified
Smoking allowed
Not specified
The listing is located at 1170 Vienna, Austria
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