Vienna, Austria
549€
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moderne 1-zimmer-altbauwohnung in guter lage des 15. bezirks zur unbefristeten vermietung gelangt eine moderne 1-zimmer-altbauwohnung in guter lage des 15. bezirks - nähe goldschlagstraße. diese ca. 44,73 m² große wohnung besticht vor allem durch ihre gute grundrissqualität und die moderne ausstattung. die wohnung selbst liegt im 3. lift-obergeschoss eines klassischen jahrhundertwendeeckzinshauses. - geschäfte des täglichen bedarfs, schulen, lokale, etc. sind gut erreichbar. - beste öffentliche und individuelle verkehrsanbindung: u3, u6, 6, 9, 18, 49, 12a raumaufteilung und ausstattung: - vorzimmer - wohnraum mit integrierter küchennische - neue möblierte küche (spüle, geschirrspüler, e-herd mit backrohr, dunstabzug, kühl-, gefrierkombinationsschrank) - badezimmer (dusche, handwaschbecken, waschmaschinenanschluss) - wc mit handwaschbecken - abstellraum - sehr gute gesamtausstattung - parkett-, und fliesenböden - kunststofffenster - kellerabteil - lift - fahrradabstellmöglichkeit im hof - energieausweis (hwb 114 kwh/m²a, hwb-klasse d , lt. ea vom ) - ein neuer energieausweis für diese immobilie wurde beim eigentümer schriftlich angefordert und über die neue rechtslage (eavg 2012) wurde schriftlich aufgeklärt! hinweis: das erstauftraggeberprinzip , auch als "bestellerprinzip" bekannt, tritt mit 01.juli 2023 für die vermittlung von wohnungsmietverträgen in kraft . ab 01.juli 2023 unterliegen wohnungen, reihenhäuser, einfamilienhäuser, die zu reinen wohnzwecken vermietet werden, dieser rechtslage und somit ist der mietwerber / mieter dem grunde nach vom maklerhonorar befreit - es gilt der §17a des maklergesetz-änderungsgesetz (maklerg-äg). im falle der anmietung einer wohnung als dienstwohnung gelangt die neue rechtslage nicht zur anwendung - in diesem fall erlauben wir uns höflichst, ein maklerhonorar gemäß immobilienmaklerverordnung (imv) §20 unter berücksichtigung des § 24 imv in der höhe von 2 bruttomonatsmieten zuzüglich ust. in rechnung zu stellen . dies gesetzesquellen sowie viele weitere, nützliche informationen und rechtsquellen finden sie unter der homepage unter dem punkt downloads (chiffer-t/downloads). wird der immobilienmakler jedoch zuerst vom immobiliensuchenden beauftragt und kommen die einschlägigen bestimmungen und ausnahmen des §17a maklerg-äg nicht zum tragen, kann mit dem mietwerber / mieter ein maklerhonorar gemäß der immobilienmaklerverordnung (imv) vereinbart werden. wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir im falle der anwendbarkeit des erstauftraggeberprinzips ausschließlich für den beauftragenden vermieter tätig werden, somit kein honorar seitens des mieters zu bezahlen ist und daher auch kein maklervertrag, mit allen daraus erwachsenden verpflichtungen, mit dem interessenten zustande kommt! wir bedanken uns sehr herzlich für ihre anfrage und ersuchen sie um ihr wertes verständnis, dass von unserem unternehmen nur vollständig ausgefüllte anfragen (name, anschrift, telefonnummer) bearbeitet werden können! sehr gerne übermitteln wir ihnen auf wunsch ihr persönliches, detailliertes exposè zu diesem objekt oder arrangieren ihren persönlichen besichtigungstermin! wir bedanken uns für ihr interesse, stehen ihnen jederzeit für fragen sehr gerne zur verfügung! schon heute für ihre realität von morgen! der immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der immobilienwirtschaft üblichen geschäftsgebrauch des doppelmaklers – einseitig nur für den vermieter tätig ist.
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Details zu dieser Immobilie
Alle Wohnungen in Wien anzeigenArt der Immobilie
wohnung
Zimmer
1
Größe
45 m²
Preis
549 €
Mietzeitraum
Unbegrenzt
Verfügbar ab
Sofort
Haustiere erlaubt
Nein
Aufzug
Ja
Waschmaschine
Ja
Geschirrspüler
Ja
Möbliert
Ja
Preis pro m²
12 €
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